Versorgungsordnung - Riester-Förderung und  Entgeltumwandlung

  • Ab 01.01.2002 haben Arbeitnehmer (AN) Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung bis max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

  • Beabsichtigt ist damit die Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine steuerlich begünstigte Zusatzversorgung.

  • Statt der bisherigen vier, gibt es nun zehn Durchführungsmöglichkeiten, was einen zusätzlichen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen wird. Neben den Versicherungen bieten auch Banken und Fondsgesellschaften Produkte an. Möglicherweise ruft die steigende BBG bei Arbeitnehmern (AN) den Wunsch hervor, im Laufe der Zeit parallel in mehrere Anlagen umwandeln zu können. 

  • AN können die Riester-Förderung auch über den Arbeitgeber beantragen und abwickeln - mit der Folge eines unübersehbaren Zusatzaufwandes.

  Strukturierungsmöglichkeiten der Entgeltumwandlung

  • Mit der Einrichtung einer Versorgungsordnung (VO) kann ein arbeitsrechtlich wirksames Instrument für die Entgeltumwandlung als betriebliche Vereinbarung geschaffen werden. Sie bietet dem AN max. drei (steuerlich u. anlagestrategisch optimierte) Durchführungswege an. Für das Unternehmen ergeben sich auf diese Weise zwei Vorteile: ein reduzierter Verwaltungsaufwand und die Erfüllung seiner sozialen Pflichten bei gleichzeitig positiver Wirkung auf Mitarbeitermotivation, Mitarbeiterbindung und Unternehmenskultur.

  • Der erste Schritt zur VO ist die Kenntnis von Mitarbeiterstrukturen, Umwandlungsverträgen, gewerkschaftlichen Bindungen und Mitgliedschaften sowie von Unternehmenszielen zur Mitarbeiterführung.

  • Nach einer Zielbesprechung mit der Firmenleitung wird die VO den interessierten MA mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen der unterschiedlichen Durchführungsformen vorgestellt. Dadurch wird ihnen deutlich werden, daß die Riester-Förderung am sinnvollsten im Privatbereich wahrzunehmen ist. 

  • Zur Riester-Förderung wurde eine Rentenlösung vorbereitet, über die sich die AN direkt per Hotline beim Anbieter informieren und dort auch abschließen können. Die Verwaltung des Unternehmens wird davon nicht belastet.

  • Nutzen Sie das vorhandene Know-how und setzen Sie das Instrument der Versorgungsordnung als Baustein der Unternehmenskultur und als Erfolgsfaktor ein.